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   BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 582/92   

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BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 582/92 (https://dejure.org/1993,1103)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1993 - 1 AZR 582/92 (https://dejure.org/1993,1103)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 (https://dejure.org/1993,1103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats - Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen - Grundsätze tariflicher Alterssicherung und Gleichbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen - tarifliche Alterssicherung und Gleichbehandlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern in der seit 1.4.1990 gültigen Fassung § 6
    Anrechnung übertariflicher Zulagen: Mitbestimmungspflichtigkeit bei Mitarbeitern mit tariflicher Alterssicherung und geringerwertiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 376
  • MDR 1994, 76
  • NZA 1993, 904
  • BB 1993, 1663
  • BB 1993, 1873
  • DB 1993, 1931
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 582/92
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1991 (- GS 2/90 - AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) besteht dieses Mitbestimmungsrecht auch bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf über-/außertarifliche Zulagen aus Anlaß und bis zur Höhe der Tariflohnerhöhung, wenn sich dadurch die Verteilungsgrundsätze ändern und darüber hinaus für eine anderweitige Anrechnung bzw. Kürzung ein Regelungsspielraum verbleibt; dies gilt unabhängig davon, ob die Anrechnung durch gestaltende Erklärung erfolgt oder sich automatisch vollzieht.

    Mit einer solchen Vorgabe, nur individuell entscheiden zu wollen, könnte sonst jedes Mitbestimmungsrecht ausgeschlossen werden (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 -, aaO, zu C III 3 b der Gründe; Senatsurteile vom 22. September 1992 - 1 AZR 459 bis 461/90 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 36, Nr. 37 und Nr. 38; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Beachtet der Arbeitgeber bei der Änderung der Verteilungsgrundsätze das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht, ist die Anrechnung gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern unwirksam (BAG, GS, Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 -, aaO, zu D II der Gründe).

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 582/92
    Mit einer solchen Vorgabe, nur individuell entscheiden zu wollen, könnte sonst jedes Mitbestimmungsrecht ausgeschlossen werden (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 -, aaO, zu C III 3 b der Gründe; Senatsurteile vom 22. September 1992 - 1 AZR 459 bis 461/90 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 36, Nr. 37 und Nr. 38; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Zwar liegt hier keine leistungsabhängige Anrechnung vor, für die der Senat bereits mehrfach den kollektiven Bezug bejaht hat (vgl. etwa Urteile vom 22. September 1992 - 1 AZR 459/90 und 1 AZR 460/90 -, aaO; Beschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 -).

    Der Senat hat aber auch einen kollektiven Bezug bejaht bei Anrechnungen, die gegenüber einer Mehrzahl von Arbeitnehmern erfolgten etwa wegen der Kürze der Betriebszugehörigkeit, wegen der absehbaren Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder wegen einer Gehaltsanhebung kurz vor Inkrafttreten der Tariflohnerhöhung (Beschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 -).

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 461/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 582/92
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch von dem dem Senatsurteil vom 22. September 1992 (- 1 AZR 461/90 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 38) zugrunde liegenden Sachverhalt.

    Wenn der Senat also den dortigen Sachverhalt als Einzelfall ohne kollektiven Bezug angesehen und deshalb die Mitbestimmungspflichtigkeit der Anrechnung verneint hat (Urteil vom 22. September 1992, aaO, zu II 2 der Gründe), beruhte das auf anderen tatsächlichen Grundlagen und steht nicht im Widerspruch zur Annahme eines kollektiven Tatbestandes im vorliegenden Fall.

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 459/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 582/92
    Zwar liegt hier keine leistungsabhängige Anrechnung vor, für die der Senat bereits mehrfach den kollektiven Bezug bejaht hat (vgl. etwa Urteile vom 22. September 1992 - 1 AZR 459/90 und 1 AZR 460/90 -, aaO; Beschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 -).
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 460/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 582/92
    Zwar liegt hier keine leistungsabhängige Anrechnung vor, für die der Senat bereits mehrfach den kollektiven Bezug bejaht hat (vgl. etwa Urteile vom 22. September 1992 - 1 AZR 459/90 und 1 AZR 460/90 -, aaO; Beschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 -).
  • BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93

    Tariferhöhung, übertarifliches Gehalt und Mitbestimmung

    Das ist deshalb von Bedeutung, weil es dem Zweck des Mitbestimmungsrechts widerspräche, wenn es der Arbeitgeber schon dadurch ausschließen könnte, daß er mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern jeweils "individuelle" Vereinbarungen über eine bestimmte Vergütung trifft (Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 3 b dd der Gründe; Senatsurteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu 11 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 9 Nr. 1.3 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein schützt den Gesamtverdienst aus Tarifentgelt und übertariflichen Zulagen, verbietet dem Arbeitgeber aber nicht bei Tariflohnerhöhungen eine arbeitsvertraglich zulässige Anrechnung freiwilliger Zulagen auf den Tariflohn (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel und Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Sie stehen jedoch einer arbeitsvertraglich zulässigen Anrechnung bei Tariflohnerhöhungen nicht entgegen (vgl. Urteil vom 16. April 1980 - 4 AZR 261/78 - BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Auch bei einer Verdienstsicherung gelte für die Zulagen dasselbe, was für alle Arbeitnehmer hinsichtlich des Abbaus und der Anrechnung gültig sei (ebenso BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO, und Urteil vom 23. März 1993, aaO).

  • LAG Hessen, 29.06.2001 - 2 Sa 1080/00

    Verdienstsicherung älterer leistungsgeminderter Beschäftigter; Ausschluss von

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  • BAG, 15.10.1997 - 3 AZR 443/96

    Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Lohn- u. Tariflohnerhöhung; BAGE 72, 376, 383 = AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe).
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 403/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer - Anrechnung von

    Sie stehen jedoch einer arbeitsvertraglich zulässigen Anrechnung bei Tariflohnerhöhungen nicht entgegen (vgl. Urteil vom 16. April 1980 - 4 AZR 261/78 - BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Auch bei einer Verdienstsicherung gelte für die Zulagen dasselbe, was für alle Arbeitnehmer hinsichtlich des Abbaus und der Anrechnung gültig sei (ebenso BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO, und Urteil vom 23. März 1993, aaO).

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96

    Tantieme - Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung

    Hierzu gehören auch Regelungsfragen, die sich aus einer tariflichen Verdienstsicherung ergeben können (BAG Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - BAGE 72, 376 = AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • LAG Hessen, 15.12.1994 - 5 Sa 670/94

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats; Vollständige und gleichmäßige

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  • LAG Baden-Württemberg, 10.01.1994 - 9 Sa 77/93

    Anrechnung neu eingeführter Betriebstreuezulagen auf bislang gezahlte

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  • LAG Hamm, 18.01.1994 - 13 TaBV 109/93

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechnung übertariflicher Zulagen

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  • LAG Baden-Württemberg, 10.01.1994 - 9 Sa 75/93

    Anrechnung einer bislang gezahlten übertariflichen Zulage auf eine neu

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  • LAG Hessen, 19.11.1993 - 9 Sa 669/93

    Tarifliche Eingruppierung einer Sparkassenangestellten; Teilzeitbeschäftigte

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